Grunderwerbsteuer Berlin: 6,0 %
In Berlin beträgt die Grunderwerbsteuer 6,0 % des Kaufpreises — unverändert seit 1. Januar 2014. Deutschland kennt 5 verschiedene Sätze; Berlin liegt auf Platz 4, von günstig nach teuer gezählt.
Was der Kauf in Berlin an Nebenkosten kostet
Die Grunderwerbsteuer von 6,0 % ist der einzige Posten, der sich je Bundesland unterscheidet. Notar, Grundbuch und Makler sind bundesweit gleich geregelt. Drei Kaufpreise, gerechnet mit 1,5 % Notar und Grundbuch sowie 3,57 % Maklerprovision:
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer | Notar + Grundbuch | Makler | Summe |
|---|---|---|---|---|
| 250.000 € | 15.000 € | 3.750 € | 8.925 € | 27.675 € 11,07 % |
| 400.000 € | 24.000 € | 6.000 € | 14.280 € | 44.280 € 11,07 % |
| 600.000 € | 36.000 € | 9.000 € | 21.420 € | 66.420 € 11,07 % |
Notar- und Grundbuchkosten folgen dem GNotKG und sind degressiv gestaffelt; 1,5 % ist der übliche Näherungswert. Die Maklerprovision ist frei verhandelbar und wird beim Kauf durch Verbraucher nach § 656c BGB geteilt.
Im Vergleich zu den anderen Bundesländern
Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache. Die Sätze reichen von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein.
Berlin liegt mit 6,0 % dazwischen. Auf 400.000 € Kaufpreis sind das 10.000 € mehr Grunderwerbsteuer als im günstigsten Bundesland — Eigenkapital, das für die Tilgung nicht mehr da ist. Ein Grund, das Bundesland zu wechseln, ist es nicht: Kaufpreise und Mieten unterscheiden sich zwischen den Ländern um ein Vielfaches dieses Betrags.
Warum diese Summe dein Eigenkapital angreift
Die Nebenkosten von 44.280 € auf 400.000 € Kaufpreis finanziert dir in der Regel keine Bank. Sie kommen aus dem Eigenkapital, zusätzlich zur Anzahlung — und sie erhöhen den Beleihungsauslauf, wenn du sie doch mitfinanzieren willst.
Praktisch heißt das: die Barmittel, die du zum Notartermin brauchst, sind Anzahlung plus Nebenkosten. Wer nur die Anzahlung einplant, steht kurz vor dem Termin ohne Geld da.
Ein Teil davon ist abschreibbar
Kaufnebenkosten gehören nach § 255 Abs. 1 HGB zu den Anschaffungskosten und damit in die AfA-Bemessungsgrundlage nach § 7 EStG — allerdings nur mit dem Anteil, der auf das Gebäude entfällt, denn Grund und Boden wird nicht abgeschrieben. Bei einem Gebäudeanteil von 80 Prozent sind von 44.280 € Nebenkosten rund 35.424 € abschreibbar. Der Rechner berücksichtigt das.
§ 255 HGB · § 7 EStG · AfA bei Immobilien: welcher Satz gilt, und was er dir wirklich bringt
Rechne deinen Fall
Der Rechner ist mit dem Steuersatz für Berlin vorbelegt. Kaufpreis, Miete und Zins eintragen, und du siehst Cashflow, AfA und Rendite über 40 Jahre — ohne Anmeldung.